Diese Tests prüfen Ihre Fähigkeiten, eine Funktion in der Stufe B auszuüben.
Der erste Test ist eine Eignungsprüfung. Anhand dieses Tests können wir Ihre Fähigkeit beurteilen, Verbindungen herzustellen, eine Sachlage zu verstehen oder Grundsätze und Regeln zu erfassen.
Der zweite Test ist ein Test zum situationsbezogen Urteilsvermögen. Er ermöglicht die Einschätzung Ihrer Fähigkeiten im Bereich des Informations- und Aufgabenmanagements. Für jede Situation müssen Sie Alternativen abwägen und entscheiden, inwiefern Sie diese für angemessen erachten.
Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindesten 10 von 20 Punkten in jedem Test und insgesamt mindestens 20 von 40 Punkten erlangen.
Haben Sie dieses allgemeines Screening bestanden?
Sie erhalten eine lebenslange Freistellung für das allgemeine Screening der Aufstiegsprüfungen zum Niveau B sowie eine fünfjährige Freistellung für die Zugangskarte für externe Auswahlverfahren (Modul 0) bestehend aus einem Test zum abstraktlogischen Denken und einem Test zum situationsbezogen Urteilsvermögen). Die Frist beginnt am Tag des Erhalts Ihrer Testergebnisse. Dazu finden Sie ein Zertifikat in Ihrem Benutzerkonto „Mon Selor“.
Sie werden somit auch zum spezifischen Screening zugelassen; organisiert wird dieses von dem Öffentlichen Dienst, bei dem Sie beschäftigt sind. Sobald solch ein spezifisches Screening stattfindet, teilen wir dies auf unserer Webseite www.selor.be mit.
Sie haben dieses allgemeines Screening nicht bestanden?
Sie können ihr Ergebnisse und einen Feedbackbericht zur Weiterentwicklung in Ihrem Benutzerkonto MonSelor einsehen.
Es gibt keine Konsequenzen für aktuelle oder kommende Auswahlverfahren, an denen die teilnehmen. Wenn Sie das allgemeine Screening im Rahmen eines Aufstiegs zum Niveau B nicht bestanden haben, sind Sie auch nicht von einer Entwicklungssperre (sog. Development buffer) betroffen.
- Sie müssen definitiv ernannter Beamter und Inhaber eines Dienstgrads des Stufe C sein.
Laden Sie Ihren Ernennungserlass in Ihrem Benuterkonto "MonSelor" - Rubrik "Mon C.V." - "Expérience professionnelle" hoch. Der Erlass muss nicht von Selor validiert werden, damit Sie sich zum Prüfverfahren Allgemeines Screening für den Aufstieg zur Stufe B einschreiben können.
Achtung: Nur statutarische Personalmitglieder eines Dienstes, der im Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 bezüglich gewisser Maßnahmen der Öffentlichen Verwaltung aufgelistet ist, können an diesem Verfahren teilnehmen. Dementsprechend sind statutarische Personalmitglieder anderer Dienste wie dem Gerichtswesens und dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen von dem Verfahren ausgeschlossen.
- Sie müssen ebenfalls in einem administrativen Stand sein, in dem Sie Ihrem Ansprüche auf Beförderung geltend machen können.
- Jeder Beamte, der während des Zeitraums des Verfahrens dieser Bedingung nicht mehr genügt, verwirkt seinen Anspruch auf ein eventuelles Bestehen der Tests.
Die Teilnahmebedingungen werden vom Personaldienst Ihrer Verwaltung nach Ablauf des Allgemeinen Screenings des Aufstiegs zum Niveau B geprüft.
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen über die Aufstiegsprüfungen zur Stufe B in diesem Dokument zusammengefasst. Lesen Sie hier die Antworten.