Geschäftsführender Direktor (m/w/x) für das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Code de sélection

ADD20001

Langue

Allemand

Diplôme

Master

Type de contrat

Statutaire

Niveau de fonction

A1

Type de recrutement

Pas applicable

Durée

Pas applicable

Temps plein/temps partiel

Pas applicable

Contenu de la fonction

Als Geschäftsführender Direktor (w/m/x) sind Sie der Hauptverantwortliche des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG). Sie führen die Beschlüsse des Verwaltungsrates aus. Sie leiten das Personal und sorgen für die tägliche Verwaltung des ADG.

Sie gewährleisten die tägliche Geschäftsführung:

  • Sie erteilen dem Verwaltungsrat alle Auskünfte und unterbreiten ihm alle Beschlussvorschläge und Entscheidungsgrundlagen für das Funktionieren des ADG, bereiten die Versammlungen des Verwaltungsrates vor, nehmen mit beratender Stimme daran teil und führen die Beschlüsse des Verwaltungsrates aus;
  • Sie organisieren die administrativen Abläufe innerhalb des ADG und gewährleisten die Koordination der Arbeiten;
  • Sie planen und verwalten den Haushalt des ADG;
  • Sie organisieren die interne und externe Kommunikation des ADG;
  • Sie gewährleisten eine effiziente Arbeitsweise der Behörde, die dazu beiträgt, dass die Arbeitslosigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachhaltig reduziert wird.
  • Sie gewährleisten die Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages sowie die Umsetzung der Projekte des Regionalen Entwicklungskonzeptes und des laufenden Arbeitsprogramms für jene Aufgaben und Arbeitsschritte, von denen das Arbeitsamt betroffen ist.


Sie fördern die strategische Weiterentwicklung des Arbeitsamtes und seines Dienstleistungsangebots:

  • Sie verstehen die Dienstleistungen des ADG als ein kundenorientiertes, professionelles, anpassungsfähiges, transparentes und effizientes Angebot;
  • Sie beraten den Verwaltungsrat bei der Entwicklung und der ständigen Verbesserung des Arbeitsamtes, der allgemeinen Beschäftigungspolitik, der Konzepte und der Dienstleistungen, Instrumente und Arbeitsmethoden für Arbeitssuchende;
  • Sie fördern die Entwicklung von Dienstleistungen, die jedem Kunden (Erwerbslose, Betriebe, Schüler, Studenten, Lehrlinge und andere Ratsuchende in der Berufswahlberatung) eine passgenaue Begleitung ermöglichen.


Als Personalchef

  • sind Sie verantwortlich für die Mitarbeiterführung sowie die Unterstützung der Mitarbeiter;
  • zeichnen Sie sich insbesondere verantwortlich für innovative Arbeitsprozesse und Arbeitsinstrumente, z.B. die Entwicklung, Nutzung und Verbreitung des E-Services-Tool (Bewerber- und Arbeitgeberportal).


Sie arbeiten eng mit Behörden, Organisationen und Akteuren des Arbeitsmarktes zusammen:

  • Sie organisieren die Zusammenarbeit des ADG mit der betrieblichen Arbeitswelt;
  • Sie organisieren die Zusammenarbeit des ADG mit der Regierung, dem Ministerium und den übrigen Einrichtungen öffentlichen Interesses;
  • Sie vertreten das ADG im Auftrag der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den gemeinschaftlichen, regionalen, föderalen, europäischen und internationalen Gremien im Beschäftigungsbereich;
  • Sie organisieren die Zusammenarbeit des ADG mit den übrigen Verwaltungen in den deutsch- und französischsprachigen Landesteilen, den Einrichtungen und Diensten, die Menschen in Arbeit vermitteln oder die Menschen qualifizieren zwecks (Wieder-) Einstieges in die Arbeitswelt bzw. zwecks Integration in den Arbeitsmarkt;
  • Im Zusammenspiel mit dem Präsidenten repräsentieren Sie das ADG auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
  • Sie bilden und pflegen ein (vorhandenes) Netzwerk an Schnittstellen und Kooperationspartnern sowie die Beziehungen zu Behörden, Organisationen und Fachverbänden im In- und Ausland.


Bei all diesen Aufgaben

  • tragen Sie dafür Sorge, dass dem Leitbild der öffentlichen Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Leitbild des Arbeitsamtes zu deren Wirkung verholfen wird;
  • achten Sie darauf, dass die verordnungsrechtlichen Bestimmungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und alle übergeordneten Rechtsnormen respektiert werden;
  • leisten Sie Ihren Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Integration von benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt;
  • verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung im Beschäftigungsbereich anderer Regionen und Ländern auf europäischer und internationaler Ebene.


Weitere Informationen über den Inhalt der Funktion sind erhältlich bei:

Herrn Robert Nelles
Geschäftsführender Direktor des ADG
Tel: +32(0)80 280 060
E-Mail: robert.nelles@adg.be

Informationen zur Auswahlprozedur erteilt:
Frau Anke Palm
Consultante HR Services
Selor c/o Ministerium der DG
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 (0)87 876 772
E-Mail: anke.palm@bosa.fgov.be  

Employeur

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) ist eine Einrichtung öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es wurde durch das Dekret vom 17. Januar 2000 geschaffen und ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig für die Beschäftigung, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Berufsberatung.
 
Das Wirkungsfeld des ADG betrifft sämtliche Bereiche der Beschäftigungspolitik, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Kundschaft berücksichtigt: u.a. die Anwerbung, die Beratung, die Förderung und die Vermittlung von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden, die Sammlung und Veröffentlichung von Stellenangeboten, die Prozesse bezgl. Abgleich und Eignung von potenziellen Bewerbern mit Stellenangeboten (Matching), die Verwaltung von Beihilfen sowie Beschäftigungs- oder Ausbildungsanreize, die Kontrolle und Sanktion von verpflichtend eingetragenen Arbeitsuchenden, die Qualifizierung der Arbeitssuchenden und Beschäftigten inkl. der Umschulung, die Arbeitsmarkt   und Berufsforschung, Berufswahl und berufliche (Neu-)Orientierung.

Das ADG wird nach den Vorgaben des Parlaments und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft von einem Verwaltungsrat geleitet, in dem die repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer, der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen, die Gemeinden, die Sekundarschulen, die Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes und die Träger von beruflichen Ausbildungs  und Integrationsmaßnahmen vertreten sind. Der Verwaltungsrat umfasst 14 stimmberechtigte Mitglieder. 
Das ADG verfügt über 87 Mitarbeiter (67 Vollzeitäquivalente). Das ADG ist in Fachbereichen organisiert, die direkt der Geschäftsführung unterstehen: Fachbereich Betreuung und Vermittlung Eupen, Fachbereich Betreuung und Vermittlung Sankt Vith, Fachbereich Qualifizierung, Fachbereich Berufsorientierung und Fachbereich Interner Service. An der Spitze des ADG steht der Geschäftsführende Direktor. Rund ein Drittel der Beschäftigten arbeiten in St.Vith und zwei Drittel in Eupen.

Conditions de participation

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Kompetenzen

Fachliche Kompetenzen

  • Sie überblicken den lokalen, regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt, kennen die Akteure und ihre Bedürfnisse;
  • Sie kennen die politischen und administrativen Strukturen Belgiens und der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Sie kennen die Grundregeln der öffentlichen Finanzen und haben sich mit dem Haushalt des Arbeitsamtes vertraut gemacht;
  • Sie haben gute Kenntnisse im Projektmanagement, die Sie bei der strukturierten Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle komplexer Aufgaben anwenden;
  • Sie nutzen Ihre Kenntnisse zum Qualitätsmanagement, um Ressourcen im Hinblick auf die Organisationsziele bedarfsgerecht einzusetzen, deren Verwendung zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

 

Überfachliche Kompetenzen

  • analytisch denken und strategisch handeln: Sie analysieren treffend Sachverhalte, erkennen Abweichungen bei Ist-Soll-Vergleichen und deren Gründe. Sie handeln vorrausschauend und ergreifen Gelegenheiten, um die Behörde erfolgreich auszurichten und weiterzuentwickeln.
  • überzeugen und verhandeln: Dank angemessener Kommunikation gewinnen Sie Ihr Gegenüber für eine Idee oder ein Vorgehen. In Verhandlungssituationen erkennen Sie die Interessen beteiligter Parteien und erzielen bestmögliche Ergebnisse unter der Wahrung nachhaltiger Geschäftsbeziehungen.
  • Entscheidungen treffen: Sie treffen auf Basis von vorliegenden Informationen innerhalb eines angemessenen Zeitraums Entscheidungen, ergreifen entsprechende Maßnahmen und setzen diese auch bei Widerständen durch.
  • Mitarbeiter führen und fördern: Sie arbeiten sachorientiert, konstruktiv und vertrauensvoll mit Ihren Mitarbeitern zusammen. Sie motivieren die Mitarbeiter durch eine wertschätzende und vertrauensbildende Kommunikation sowie konstruktive Rückmeldungen. Sie stärken die Kompetenzen der Angestellten, fördern ihre Entwicklung und delegieren Aufgaben an befähigte Mitarbeiter.
  • Veränderungen initiieren und begleiten: Sie reagieren flexibel und offen auf Neuerungen, suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten und führen notwendige Veränderungen herbei.


Ihre Motivation für diese Funktion sowie Ihre Vision für die zukünftige Ausrichtung und Führung des Arbeitsamtes sind ebenfalls von Bedeutung.


Von Vorteil

  • Sie verfügen über gute Kenntnisse in Verwaltungsrecht sowie der belgischen Ausbildungs-, Arbeits- und Sozialgesetzgebung. Diese werden nicht explizit im Auswahlverfahren geprüft. Allerdings wird vom künftigen Stelleninhaber erwartet, sich diese Kenntnisse bei Dienstantritt anzueignen.
  • Erfahrungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Aufsichtsgremien, politischen Entscheidungsträgern und Sozialpartnern sowie im Umgang mit Mitbestimmungsgremien sind ebenfalls von Vorteil.

Sprachkompetenzen
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift gemäß Artikel 7 der von Selor organisierten Sprachprüfungen zur Überprüfung der gründlichen Kenntnisse (C1 des europäischen Referenzrahmens) werden erwartet.
Zur Gewährleistung der Zusammenarbeit mit Bürgern und Organisationen im In- und Ausland sind sehr gute Französischkenntnisse Wort und Schrift zur Ausübung der Funktion von bedeutendem Vorteil.
Gute Niederländischkenntnisse und Grundkenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil.


BEDINGUNGEN ZUR ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG

Die Erfüllung der Zulassungsbedingungen ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren von Selor.

Zum Ende der Bewerbungsfrist müssen Sie
1. Belgier oder Bürger eines Staates sein, der zum Europäischen Wirtschaftsraum oder zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehört, beziehungsweise Familienangehöriger eines solchen Bürgers;
2. Inhaber eines Universitäts- oder Hochschuldiploms langer Dauer (Lizenz oder Master) sein oder eine Stelle der Stufe I besetzen. Sie werden zu gegebener Zeit dazu aufgefordert, Selor die Kopie Ihres Diploms oder Ihres Ernennungserlasses zu übermitteln;
3. Berufserfahrung in einer Führungsposition von mindestens 3 Jahren bzw. eine relevante Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren mitbringen. Diese muss in Ihrem standardisierten Lebenslauf (siehe Rubrik ‚Sich bewerben') vermerkt sein.
Unter relevanter Berufserfahrung versteht man eine Berufserfahrung als qualifizierte Fachkraft in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst.
Unter Berufserfahrung in einer Führungsposition versteht man eine Managementerfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor. Die Managementerfahrung muss nachweislich Finanzverantwortung, Personalverantwortung sowie aktive Beteiligung an strategischen Überlegungsprozessen und an Verbesserungs- und/oder Umstrukturierungsprojekten beinhalten.

Die Überprüfung dieser spezifischen Berufserfahrung geschieht auf Grundlage eines standardisierten biographischen Fragebogens, den Sie bei Ihrer Bewerbung (siehe Rubrik ‚sich bewerben') auszufüllen haben. Außerdem können zur Überprüfung der Angaben detaillierte Funktionsbeschreibungen sowie Kopien der Arbeitsverträge, Bescheinigungen und Unterlagen, die Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses angeben, angefragt werden.

Gleichstellung und Sprache des Diploms

Sie können Sich ebenfalls bewerben, wenn Ihr Diplom ein älteres Ausstellungsdatum hat, aber einem der oben aufgeführten Diplome entspricht.
Sie nehmen unter Vorbehalt am Auswahlverfahren teil, wenn Sie
- Ihr Diplom in einem anderen Land als Belgien erworben und noch keine Gleichstellung Ihres Diploms erhalten haben. Da die Prozedur langwierig ist, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich den zuständigen Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft (www.bildungsserver.be >Unterrichtsorganisation> Gleichstellung von Diplomen oder 0032 (0)87 596 300) und senden Sie die Gleichstellung an Selor.
Ihr Diplom in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache ausgestellt ist. In diesem Fall müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse im Rahmen einer von Selor organisierten Sprachprüfung nachweisen.
Sollten Sie noch nicht Inhaber eines solchen Diploms sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Auswahlverantwortlichen bei Selor (siehe Kontaktdaten) auf. Es besteht die Möglichkeit, diese Prüfung parallel zum Auswahlverfahren zu belegen. Das Diplom muss dem Selor vor dem letzten Teil des Auswahlverfahrens, dem Assessment Center, vorliegen. Kandidaten, die bis zu diesem Tag das Sprachdiplom nicht vorweisen können, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Offre

ARBEITSBEDINGUNGEN


Die Einstellung erfolgt im Dienstgrad Geschäftsführender Direktor (Rang I.B).
Unter Berücksichtigung von 3 Dienstjahren beträgt das Einstiegsbruttogehalt 78.774,14 Euro pro Jahr (Besoldungstabelle I/11, bereits dem aktuellen Index angepasst) ausschließlich der vorschriftsmäßigen Zulagen.
Besoldungsrelevante Dienstjahre können in Anwendung der Richtlinien des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen anerkannt werden.


VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM AMT

Gehen Sie als Erstklassierter aus dem Wettbewerbsverfahren hervor, müssen Sie zum Datum des Dienstantritts folgende Bedingungen erfüllen:
1. Belgier oder Bürger eines Staates sein, der zum Europäischen Wirtschaftsraum oder zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehört, beziehungsweise Familienangehöriger eines solchen Bürgers im Sinne von Artikel 3 des Erlasses vom 27. Dezember 1996 der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten;
2. einer den Anforderungen des Amtes entsprechenden Führung sein;
3. im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein;
4. den Milizgesetzen genügen;
5. die erforderliche körperliche Eignung für das auszuübende Amt nachweisen.

Procédure

Das Auswahlverfahren wird über Ihr Benutzerkonto MonSelor organisiert. Nach Ende der Einschreibefrist finden Sie in der Rubrik „Meine Auswahlverfahren“ alle Informationen, Prüfungstermine und -ergebnisse:

  • Rufen Sie regelmäßig die Rubrik ‘Meine Screening-Verfahren' in Ihrem Online-Konto ‘Mein Selor' auf, um zu prüfen, ob die Einschreibungen zu den Prüfungen bereits geöffnet sind.
  • Die Tests können vor Ort oder auf Distanz (online) stattfinden. Dies gilt für alle Etappen des Verfahrens.
  • Sie können sich ausschließlich während der in der Rubrik „Meine Auswahlverfahren“ angegebenen Einschreibefrist zu einem Test einschreiben. Sind Sie nach Ablauf der Frist nicht eingeschrieben, kann Ihre Bewerbung in diesem Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie bei der Anmeldung zu einem Test Schwierigkeiten haben, können Sie mit dem Ansprechpartner Kontakt aufnehmen, der im Feld ‘Kontaktdaten Selor' angegeben wird. Sie sollten dies so schnell wie möglich und spätestens zwei Tage vor dem Testdatum tun.
  • Wir können Ihre Bewerbung im späteren Verfahrensverlauf nicht mehr berücksichtigen, wenn Sie sich zu einem Test nicht eingeschrieben haben und/oder abwesend sind.

AUSWAHLTESTS

Vorauswahl auf Basis des standardisierten biographischen Fragebogens

Ausschließlich die Kandidaten, die nach Überprüfung der Bewerbungen durch Selor die Zulassungsbedingen (siehe Rubrik „Bedingungen zur Zulassung zur Prüfung“) erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Die Vorauswahl findet voraussichtlich Anfang Oktober 2020 statt.


Mündliche Auswahlprüfung


Die mündliche Auswahlprüfung überprüft die erforderlichen Fachkompetenzen, Ihre Motivation sowie Ihre Vorstellungen zur zukünftigen Ausrichtung und Führung der Behörde.
Grundlage dieses Gesprächs ist u.a. das Motivationsschreiben, dass Sie Ihrer Bewerbung beifügen und in dem Sie ihre Vision zur strategischen Ausrichtung darlegen (siehe Rubrik „sich bewerben“).
Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen Sie mindestens 50% der Punkte erzielen.
Ihre Motivation, Vision und Vorstellungen sind von großer Bedeutung für diese Funktion. Daher müssen die Bewerber min. 50% der Punkte für diese Kompetenz erzielen. Wer diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, erhält für die gesamte mündliche Auswahlprüfung nicht die Mindestnote und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nur die besten 4 Bewerber werden zum anschließenden Assessment eingeladen.
Die mündliche Auswahlprüfung findet voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte in Eupen statt. Sollte es coronabedingt zu Einschränkungen kommen, die eine Prüfung vor Ort nicht ermöglichen, kann dieser Prüfungsteil online stattfinden.


Assessment


Das Assessment beurteilt die zur Wahrnehmung des Amtes des Geschäftsführenden Direktors erforderlichen überfachlichen Kompetenzen (siehe Rubik Kompetenzen und Profil).
Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen Sie mindestens 50% der Punkte erzielen.
Das Assessment findet voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte in Eupen statt. Sollte es coronabedingt zu Einschränkungen kommen, die eine Prüfung vor Ort nicht ermöglichen, kann dieser Prüfungsteil online stattfinden. 


Anwerbung
Die Auswahlkommission erstellt die Schlussbewertung jedes Bewerbers unter gleichwertiger Berücksichtigung der beiden bestandenen Prüfungsteile (Mündliche Auswahlprüfung und Assessment) und nimmt aufgrund des sich hieraus ergebenden Ergebnisses die Einordnung der erfolgreichen Bewerber vor. Bei Punktgleichheit erhält der Kandidat den Vorzug, der die höhere Punktzahl im Assessment erzielt. Sollte dann immer noch Punktgleichheit bestehen, erhält der Kandidat den Vorzug, der die höhere Punktzahl im Bereich „Motivation“ der Mündlichen Auswahlprüfung erzielt hat. Im Anschluss entscheidet das Zufallsprinzip.
Es wird eine Reserve der erfolgreichen Bewerber gebildet, die zwei Jahre gültig bleibt.
Selor übermittelt der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Einordnung der erfolgreichen Bewerber.

Einladungen

Die Einladungen zu den einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens werden ausschließlich über Ihr Benutzerkonto MonSelor verschickt. Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie über ein Benutzerkonto auf www.selor.be Zugang zu der Prozedur. Hier können Sie sich zu den einzelnen Teilen einschreiben und Ihre Ergebnisse einsehen.

Gewerkschaftsvertretung

Jedem Auswahlverfahren von Selor kann ein Gewerkschaftsvertreter beiwohnen. Die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich der vertraulichen Fakten und Dokumente.

Nicht zufrieden mit der Auswahlprozedur?
Dann können Sie Selor eine Beschwerde zukommen lassen. Mehr Informationen auf www.selor.be

Feedback
Nach dem Auswahlverfahren haben Sie die Möglichkeit, ein Feedback Ihrer Leistung zu erhalten. Die Anfrage muss schriftlich innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Versendung der Endergebnisse an Selor gerichtet werden (Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung).

Sie können ein personalisiertes Feedback Ihrer Leistung beantragen.




BEWERBER MIT EINER BEHINDERUNG, EINER STÖRUNG ODER EINER KRANKHEIT

Wenn Sie ein Bewerber mit einer Behinderung, einer Störung oder einer Krankheit sind, können Sie:

  • angemessene Vorkehrungen für das Auswahlverfahren und/oder andere spezifische Maßnahmen beantragen. Sie müssen dies in der Rubrik ‘Personendaten' Ihres Online-Lebenslaufs angeben. Teilen Sie uns möglichst viele Details über Ihre Schwierigkeiten mit und informieren Sie uns über die Vorkehrungen, die Ihnen behilflich sein können (z.B.: großer Bildschirm, Spracherkennungsprogramm, zusätzliche Prüfungszeit…).

  • Angemessene Vorkehrungen für das Auswahlverfahren beantragen:
  • Derartige Vorkehrungen müssen Sie bei der Einschreibung zum Auswahlverfahren in der Rubrik ‘Persönliche Angaben' Ihres Online-Lebenslaufs beantragen. Informieren Sie uns bitte möglichst ausführlich über Ihre Schwierigkeiten und teilen Sie uns mit, welche Vorkehrungen Ihnen helfen können, diese Schwierigkeiten zu überbrücken (z.B.: großer Bildschirm, Sprachausgabeprogramm, zusätzliche Testzeit, …).


Nähere Informationen über unser Diversitätsmanagement
Nähere Angaben über unsere Strategie der Chancengleichheit finden Sie auf www.selor.be -> A propos de Selor -> Egalité des chances. Sie können sich auch direkt an uns wenden: diversity@bosa.fgov.be.

SIND SIE SCHWANGER UND ODER STILLEN IHR KIND UND BENÖTIGEN ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN?


Benötigen beispielsweise Räumlichkeiten für eine Stillpause?

Kontaktieren Sie diversity@bosa.fgov.be (mindestens eine Woche vor dem Test) damit wir die angemessenen Vorkehrungen zeitig vorsehen können. 

Selor steht für Diversität, indem es allen Kandidaten die gleichen Chancen, das gleiche Gehalt und den gleichen Zugang zur Funktion gewährleistet.

Die Ausbildung der Auswahlbeauftragten ist auf Diversität und Chancengleichheit ausgerichtet. Sie achten auf ein objektives Auswahlverfahren, bei dem ausschließlich anhand von neutralen Werkzeugen und Tests die Kompetenzen der Bewerber gemessen werden. Hautfarbe, Geschlecht, Alter oder körperliche Beeinträchtigung spielen bei der Bewerbung der Kompetenzen keine Rolle.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei den Funktionsbeschreibungen nur die männliche Form verwendet. Alle Stellen sind beiden Geschlechtern gleichermaßen zugänglich.

Sie leiden an einer Behinderung, einer Störung oder einer Krankheit?

Sehen Sie sich die Rubrik „Auswahlverfahren“ an, um mehr über die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erfahren.

Möchten Sie mehr über unser Diversity-Management erfahren?

Weitere Informationen über unsere Strategie für die Chancengleichheit finden Sie auf www.selor.be -> A propos de Selor -> Egalité des chances. Sie können ebenfalls unser Team Diversität kontaktieren.

Postuler

Sie können sich bis Mittwoch, 30. September 2020 bewerben.
Ihre Bewerbung wird berücksichtigt, wenn Sie bis Mittwoch, 30. September 2020, 23:59 Uhr, Ihren standardisierten Lebenslauf und Ihr Motivationsschreiben Selor per E-Mail zuschicken.
Wir bitten Sie ausdrücklich, Ihre Bewerbung mittels des standardisierten Lebenslaufs einzureichen. Eine andere Form der Bewerbung kann leider nicht berücksichtigt werden.
Im Motivationsschreiben (Format .doc/.docx/.pdf) sollten Sie Ihre Vorstellungen zur Ausübung der Stelle sowie Ihre Vision für die strategische Ausrichtung der Behörde beschreiben. Dieses dient als Grundlage des mündlichen Auswahlgesprächs.
Im Anschluss an die Bewerbung wird das Verfahren über das Bewerberportal www.selor.be organisiert. Bitte legen Sie sich dort ein Benutzerkonto an, geben Ihre Kontaktdaten an und laden Ihre Diplome hoch. Zum Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie über dieses Benutzerkonto Zugang zum Auswahlverfahren, den Terminen und später den Prüfungsergebnissen.


Selor
c/o Ministerium der DG
z.H. von Frau Anke Palm
Gospertstraße 1
4700 Eupen 
E-Mail: anke.palm@bosa.fgov.be 

Der Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
ACHTUNG: Jede Bewerbung, die nach Fristende eingereicht wird oder nicht die formellen Vorgaben berücksichtigt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Informations supplémentaires

Kontaktperson Selor
Anke Palm - Consultante HR Services
Tel.: +32 (0)87 876 772
E-Mail: anke.palm@bosa.fgov.be 

Selor
c/o Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Gosperstraße 1
4700 Eupen

Adresse und allgemeine Kontaktdaten

Selor
WTC III - Bld. Simon Bolivar, 30/1
1000 Bruxelles

www.selor.be/
E-Mail: info@selor.be

Wie gelangen Sie zu Selor?
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Brüssel: Wegbeschreibung