Selor setzt sich bereits seit einigen Jahren intensiv für die Chancengleichheit aller Bewerber ein. Im Einzelnen bietet Selor drei Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen an:
Das zentrale Prinzip ist „Inklusion“. Das bedeutet, dass wir keine speziellen Auswahlverfahren durchführen und dass es auch keine getrennten Funktionen gibt. Wir treffen allerdings angemessene Vorkehrungen für das Auswahlverfahren.Hier sind einige Möglichkeiten:
Wie können Sie angemessene Vorkehrungen konkret beantragen?
Geben Sie in Ihrem Benutzerkonto in der Rubrik „Mon CV“ (Mein Lebenslauf) unter der Registerkarte "Données personnelles" (Personenbezogene Daten) im Abschnitt „un handicap, un trouble de l'apprentissage ou une maladie (chronique)“ (Behinderung, Lernstörung oder (chronische) Krankheit) an, dass Sie angemessene Vorkehrungen wünschen.
Achtung: Diese vier Schritte müssen vollständig abgeschlossen und in Ihrem Benutzerkonto gespeichert worden sein, bevor Sie ein Datum für die Teilnahme an den Auswahltests auswählen. Sobald Sie Ihre Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und diese zugelassen wurde, werden die Anpassungen bei jeder Auswahl angewandt.
Weitere Informationen zu angemessenen Vorkehrungen und wie Sie diese beantragen können, finden Sie in diesem Leitfaden von 2022.
Alle Dienststellen der Föderalverwaltung haben sich zum Ziel gesetzt, mindestens 3 Prozent Mitarbeitende mit einer Behinderung zu beschäftigen. Falls dies noch nicht der Fall ist, müssen diese Behörden bei Neueinstellungen einer Person mit Behinderung den Vorrang geben. Andere föderale Behörden, die die 3-Prozent-Marke bereits erreicht haben, können diese Option ebenfalls nutzen, sind dann aber nicht mehr dazu verpflichtet.
Wenn Sie die Einstellungstests bei Selor bestehen, können Sie sich als Person mit Behinderung dafür entscheiden, in eine separaten Einstellungsreserve aufgenommen zu werden (Königlicher Erlass vom 5. März 2007 zur Organisation der Einstellung von Menschen mit Behinderung in den föderalen öffentlichen Verwaltungsdiensten). Dies bedeutet konkret, dass Sie sowohl auf der allgemeinen Liste (mit allen erfolgreichen Bewerbern) als auch auf der besonderen Liste (nur für erfolgreiche Bewerber mit Behinderungen) stehen. Dazu müssen Sie eine gültige offizielle Bescheinigung als Nachweis Ihrer Behinderung vorlegen. Klicken Sie hier für eine Übersicht dieser Bescheinigungen. Gültig sind die Bescheinigungen 1 bis 11.
Was müssen Sie konkret tun, wenn Sie sich für Priorität bei der Einstellung entscheiden?
Was müssen Sie konkret tun, um bei der Einstellung eine Anpassung des Arbeitsplatzes zu beantragen?
Wenn Sie eine Anpassung Ihres Arbeitsplatzes wünschen, können Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber bei Dienstantritt darüber informieren. Beachten Sie bitte, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber nicht automatisch informiert wird.
Jedes Mal, wenn Sie ein Stellenangebot erhalten, können Sie ein Antragsformular für Arbeitsplatzanpassungen herunterladen. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es persönlich per E-Mail an Ihren zukünftigen Arbeitgeber.
Welche Vorteile haben Sie dadurch?
Ihr Arbeitgeber wird frühzeitig über die von Ihnen benötigten Arbeitsplatzanpassungen informiert. So kann er rechtzeitig alles Notwendige veranlassen, bevor Sie Ihren Dienst antreten.
Oft wird Ihr zukünftiger Arbeitgeber Sie vor Arbeitsantritt einladen, um mit Ihnen über Ihre Arbeitsplatzanpassungen zu sprechen. Wenn Sie möchten, kann auch Ihr*e Laufbahnbegleiter*in anwesend sein.
Weitere Infos:
Mehr dazu finden Sie in unserer umfassenden Broschüre über Arbeitsplatzanpassungen bei der Föderalverwaltung. Sie enthält Informationen über den rechtlichen Rahmen, Zuschüsse, Organisationen und vieles mehr. Sie können diese Broschüre im PDF-Format oder in WORD herunterladen.
Katrien arbeitet bei der FASNK und hat eine Sehbehinderung. Rosaline arbeitet beim FÖD Justiz und hat eine motorische Behinderung. Erfahren Sie, wie die beiden ihre Behinderung am Arbeitsplatz überwinden und was ihre Kollegen darüber denken. Lesen Sie ihre inspirierenden und ehrlichen Erfahrungsberichte. Eine Behinderung am Arbeitsplatz? Das geht. Letztlich gehen aus dieser Situation alle Beteiligten gestärkt hervor.
Lesen Sie hier die Geschichte von Katrien
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Lesen Sie auch die Geschichte von Rosaline
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Selor verwendet in seinen Kommunikationskampagnen mehrere Infotainmentfilme für Kandidaten. Speziell für Menschen mit Behinderung sind diese und andere von Selor produzierte Videos (mit Bewerbungstipps, Erklärungen zum Auswahlverfahren usw.) jetzt auch in einer schriftlichen Fassung verfügbar. Alle diese Videos finden Sie auf www.selor.be/fr/tv.
Laden Sie hier die Niederschrift herunter einfach / für Braille-Leser geeignet
Weitere Informationen zu den möglichen Maßnahmen finden Sie in diesem Leitfaden.
Alternativ können Sie uns per E-Mail an diversity@bosa.fgov.be erreichen.
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