Feedback und Beschwerden

Informationen zu Ihrem Ergebnis

Nachdem Sie einen Test bei uns gemacht haben, können Sie jederzeit weitere Informationen über Ihr Ergebnis anfordern. In den meisten Fällen erhalten Sie nach einem Auswahlgespräch, einem allgemeinen Screening und einer Aufnahmeprüfung automatisch einen Bericht, der Ihr Ergebnis erläutert. Diesen finden Sie in Ihrem Online-Konto. Der Feedback-Bericht hilft Ihnen dabei, das erhaltene Ergebnis besser zu verstehen.

Auswahlverfahren

Wenn es sich um ein Auswahlverfahren handelt, wenden Sie sich an die Kontaktperson des Screening-Verfahrens, die Sie in der Stellenbeschreibung finden. Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich nach Erhalt Ihres Ergebnisses zu tun, vorzugsweise innerhalb von 2 Monaten.

Sprachtests

Anfragen zum Ergebnis eines Sprachtests können über das Kontaktformular auf unserer Website gestellt werden. Für die Module „Sprechen“ und „Schreiben“ können Sie eine schriftliche Begründung des Ergebnisses anfordern. Wir bitten Sie, dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt Ihrer Ergebnisse zu tun. Bei den Modulen „Lesen“ und „Hören“ ist kein Feedback möglich, da es sich hier nur um richtige und falsche Antworten handelt. 

Weitere Informationen über Feedback bei Sprachtests:

Lesen und hören

Wie beantragen Sie das Feedback?

Sie können über das Kontaktformular auf Arbeitenfür.be innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Ergebnisses ein Feedback beantragen. Geben Sie Ihre Nationalregisternummer und den Verfahrenscode ein. Wählen Sie den Abschnitt „Feedback“. 

Wann werden Sie das Feedback erhalten?

Sie werden innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Anfrage kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren.

Wie erhalten Sie das Feedback?

Sie können Ihren Test mit Ihren Antworten einsehen. Die richtigen Antworten werden nicht angezeigt. 

Sprechen

Wie beantragen Sie das Feedback?

Sie können über das Kontaktformular auf Arbeitenfür.be innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Ergebnisses ein Feedback beantragen. Geben Sie Ihre Nationalregisternummer und den Verfahrenscode ein. Wählen Sie den Abschnitt „Feedback“. 

Wann werden Sie das Feedback erhalten?

Nach Stellen des entsprechenden Antrags erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen Ihr Feedback.

Wie erhalten Sie das Feedback?

Es ist nicht möglich, zu allem, was Sie während des Tests gesagt oder getan haben, Feedback zu geben. Erwarten Sie keine Rekonstruktion des Interviews. Sie erhalten per E-Mail einen Feedback-Bericht, in dem grafisch dargestellt wird, inwieweit Sie über die gemessenen Kompetenzen verfügen, ergänzt durch die Kommentare der Jury.

Schreiben

Wie beantragen Sie das Feedback?

Sie können über das Kontaktformular auf Arbeitenfür.be innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Ergebnisses ein Feedback beantragen. Geben Sie Ihre Nationalregisternummer und den Verfahrenscode ein. Wählen Sie den Abschnitt „Feedback“. 

Wann werden Sie das Feedback erhalten?

Nach Stellen des entsprechenden Antrags erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen Ihr Feedback.

Wie erhalten Sie das Feedback?

Sie erhalten per E-Mail einen Feedback-Bericht, in dem grafisch dargestellt wird, inwieweit Sie über die gemessenen Kompetenzen verfügen.

Beschwerden

Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen. Unsere Screening-Verfahren beruhen auf objektiven und wissenschaftlich fundierten Methoden. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um alle Bewerber*innen gleich zu behandeln.

Sind Sie dennoch nicht zufrieden mit unserem Service? Wenn ja, finden wir gerne gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung. Wir behandeln jede Beschwerde individuell und mit der gebotenen Sorgfalt. Wir passen unsere Verfahren so weit wie möglich an, um ähnliche Beschwerden in Zukunft zu vermeiden.

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Verwenden Sie vorzugsweise das Online-Beschwerdeformular. Funktioniert das nicht? Dann können Sie Ihre Beschwerde auch per Brief an Arbeitenfür.be richten:

FÖD BOSA - Arbeitenfür.be - Beschwerdemanagement
Boulevard Simon Bolivar 30/1
1000 Bruxelles

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an. Vorzugsweise sollten Sie auch Ihre E-Mail-Adresse, die Nationalregisternummer und den Auswahl- oder Prüfungscode angeben.

Sie erhalten immer eine Empfangsbestätigung. Innerhalb von 30 Kalendertagen wird Ihnen eine begründete Antwort zugeschickt.

Nicht zufrieden?

Sind Sie mit unserer Beschwerdebearbeitung nicht zufrieden? Dann können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden:

Rue de Louvain 48/6, 1000 Bruxelles

Der Föderale Ombudsmann untersucht, ob Ihre Beschwerde ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Wenn er der Meinung ist, dass die Beschwerde nicht angemessen behandelt wurde, wird er sich mit uns in Verbindung setzen.

Sind Sie mit dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens, eines Sprachtests oder eines anderen Screening-Verfahrens nicht einverstanden und hat Ihre Beschwerde nicht das gewünschte Ergebnis gebracht? Dann können Sie sich immer noch an den Staatsrat wenden:

Rue de la Science 33, 1040 Bruxelles

Tun Sie dies innerhalb von 60 Tagen und per Einschreiben. Der Staatsrat beurteilt, ob Fehler gemacht wurden und kann ein Ergebnis für nichtig erklären.